Barrierefreiheit

Die Stadt Münster ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseiten muensterzukunft.de sind mit dem

  • Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

derzeit nicht komplett vereinbar.

Wir arbeiten an der Verbesserung der Zugänglichkeit unserer Seiten und bitten um Geduld, da die Optimierungen zum Teil mit höherem Programmieraufwand verbunden sind.

Nicht barrierefreie Inhalte

  •  Karten und Pläne sowie der Online-Stadtplan sind nicht barrierefrei nutzbar. Die Informationsdichte einer Karte ist in der Regel nicht durch einen Text ersetzbar.
  • Seit vielen Jahren stellen wir nach Möglichkeit barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung. In den überwiegenden Fällen sind nicht barrierefreie Dokumente gekennzeichnet. Das ist in der Regel bei extern erstellten Print-Publikationen der Fall oder auch bei Karten und Plänen.
    Wennn Sie auf unseren Seiten auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf auf einer zugänglichen Webseite veröffentlicht ist, melden Sie sich bitte. Wir versuchen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.
  • Videos auf unseren Seiten sind teilweise untertitelt, in den überwiegenden Fällen fehlen uns aber die personellen und zeitlichen Ressourcen dafür.
  • Vereinzelt sind Formulare und andere Anwendungen eingebunden, die sich aus technischen Gründen nicht immer vollständig barrierefrei umsetzen lassen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. Juni 2021 erstellt.

Feedback und Kontakt

Bei Fragen, Hinweisen auf Mängel und Anregungen wenden Sie sich bitte an zukunft@stadt-muenster.de

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Münster nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 02 11/8 55 34 51 erreichbar oder per E-Mail: Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de