Klimastadt

Beitrag zum Klimastadt-Vertrag noch bis 31.01. einreichen!

11.01.2024 - Alle Beiträge, die bis zum 31. Januar eingehen, bündelt die Stadt in der ersten Fassung des Klimastadt-Vertrages und überreicht diese der Europäischen Union. 

Aufgerufen sind Bürger*innen, Unternehmen, Wissenschaft, Vereine und Initiativen – die gesamte Stadtgesellschaft. Bei erfolgreicher Prüfung durch die EU-Kommission erhält Münster für ihren Klimastadt-Vertrag das „Mission-Label“, mit dem die EU Vorreiterstädte im Klimaschutz würdigt. Der Vertrag wird auch nach dem ersten Einreichen bei der Europäischen Union kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt. Beiträge können daher auch nach dem 31. Januar eingereicht werden. 

Team Klimastadt
Stabsstelle Klima &
Münster Marketing

Was ist ein Klimastadt-Vertrag?

Im Klimastadt-Vertrag veröffentlichen Münsteraner*innen ihren Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität, verpflichten sich dadurch und inspirieren und motivieren weitere Unterstützer*innen. Weil es uns alle braucht! Beginnend mit dem Stadtforum im Juni 2023 können alle Münsteraner*innen – egal ob Unternehmen, Bürger*in, Verein oder andere Einrichtung - Maßnahmen benennen, die sie selbst umsetzen und so als Beitrag zur Klimastadt zum Klimastadt-Vertrag beisteuern wollen. Jeder Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität zählt. 

Zahlreiche erste Ansätze wurden bei verschiedenen Anlässen seit dem ersten Stadtforum im Juni 2023 diskutiert. Bald wird es durch vielfältige Beiträge zur ersten Fassung des Klimastadt-Vertrags noch konkreter.

Wer sich nochmal einlesen möchte, findet hier die Dokumentationen der verschiedenen Stationen:

Wie unterstützt der Klimastadt-Vertrag den Prozess?

Klimaschutz gelingt nur gemeinsam. Das bedeutet für Münster zwei Dinge: 

1. Die gesamte Stadtgesellschaft muss an der Erreichung des Ziels mitarbeiten. Es reicht nicht aus, wenn nur einzelne Unternehmen, Initiativen, Privatpersonen oder die Verwaltung sich dafür einsetzen.

Beispiele für Beiträge zum Klimastadt-Vertrag aus der aktuellen Plakat-Kampagne.

 

2. Land, Bund und EU müssen zu der Erreichung von Klimaneutralität beitragen. Der Klimastadt-Vertrag adressiert beide Ebenen: Als eine von 100 europäischen Städten wurde Münster von der EU als Vorreiter-Stadt für die Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030“ ausgewählt. Alle 100 Vorreiter-Städte erarbeiten einen Stadtvertrag, der den Schulterschluss der Stadtgesellschaft hinter dem Ziel der Klimaneutralität stärken und zeigen soll, wie der Weg gemeinsam beschritten werden kann. Der Klimastadt-Vertrag sammelt Beiträge der gesamten Stadtgesellschaft für das Ziel der Klimaneutralität, bündelt sie und stellt sie öffentlichkeitswirksam dar.

Wiebke Pankauke, stellvertretende Referatsleiterin in der Generaldirektion Forschung und Innovation bei der Europäischen Kommission, stellt beim Stadtforum vor, dass Münster zu den 100 ausgewählten Städten des EU-Programms gehört. Foto: Julian Meyer

Die zweite Ebene, der Schulterschluss mit Land, Bund und EU, soll ebenfalls adressiert werden. Die Idee eines Klimastadt-Vertrages, wie die EU ihn im Rahmen des Projektes „100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030“ vorschlägt, bietet die Möglichkeit Anforderungen (zum Beispiel gesetzliche Rahmenbedingungen) an Land, Bund und EU zu formulieren.

Wie kann ich einen Beitrag einreichen?

 Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Wissenschaft, Vereine und Initiativen – die gesamte Stadtgesellschaft ist gefragt! Für die Einreichung unterscheiden wir nach:

Für Unternehmen / Institutionen / Stadtkonzern

Für Bürger*innen / Initiativen / Vereine

Es gehörte von Anfang an zur Mission der MünsterZukünfte, Zukunftsfragen niemals isoliert zu betrachten und so wurden die Leitthemen der MünsterZukünfte bereits mit den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich abgeglichen. In den Ratsbeschlüssen zu den MünsterZukünften wurde darüber hinaus festgelegt:

„Der Rat beschließt, dass die Ergebnisse der MünsterZukünfte so umgesetzt werden, dass sie das Ziel der Klimaneutralität 2030 unterstützen.

(V/0487/2021)

„Dazu werden folgende Projekte weiterverfolgt: (…)

Einbezug des Themenfeldes Klimaschutz / Klimaneutralität als Querschnittsaufgabe sowie als Leitprozess in zukünftigen Beteiligungsprojekten.“                

(V/0553/2021)

Bestärkt wird diese Priorität im Ratsbeschluss zu den Zielen zur kommunalen Steuerung (V/0609/2022), welche „Klimaneutralität […] als dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsprioritäten in einem mittelfristigen Zeitraum für die Verwaltung" definiert. Als Ergebnis daraus bilden die Teams der MünsterZukünfte und der Stabstelle Klima ein enges Projektteam und nutzen die bereits gesammelten Erkenntnissen aus den jeweiligen Zukunftsprozessen um die Klimastadt Münster zu gestalten - gemeinsam mit der Stadtgesellschaft.