Leistbares Wohnen

Stadtforum 5

04.07.2019 - Wohnen ist eines der zentralen Themen in allen Großstädten und auch Münster erfreut sich großer und weiter steigender Beliebtheit. 

Dabei sollte nicht nur die Miete für Jede/n bezahlbar sein, sondern auch alle damit verbundenen Kosten für Mobilität, Nahversorgung & Co. müssen leistbar sein. Alle sollen am Leben in Münster teilhaben können. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, gilt es einerseits durch den Neubau von (geförderten) Wohnungen neue Kapazitäten zu schaffen, aber gleichzeitig auch die vorhandenen Wohnungsbestände systematisch für leistbares Wohnen zu sichern und mit Augenmaß weiterzuentwickeln. Schließlich sind zunehmend breitere Teile der Stadtbevölkerung von steigenden Preisen betroffen und können sich das Wohnen in Münster deshalb nur noch unter Einschränkungen in anderen Lebensbereichen leisten.

Leistbares Wohnen

Graphic Recording

Illustration Stadtforum "Leistbares Wohnen"

Graphic Recording von Marie Jacobi (www.visualrecording.de), erstellt während des Stadtforums Leistbares Wohnen.

Externe Expertinnen
Wertvolle Impulse geben drei externe Expert*innen:

  • Dr. Robert Korab | Unternehmer/Berater/Vorstand Die WoGen Wohnprojekte-Genossenschaft, Wien
  • Lisbeth Sippel | ehem. Geschäftsführerin WOGENO, Zürich
  • Prof. Martin zur Nedden | ehem. Leiter Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin

Die Leitfragen
Innerhalb des Themenkomplexes sollen an Hand der folgenden Leitfragen konkrete Ideen erarbeitet werden:

  • Welche Möglichkeiten der Bestandssicherung und Bestandsentwicklung bestehen im Hinblick auf leistbares Wohnen?
  • Was können wir zum leistbaren Wohnen aus Wien lernen?
  • Welchen Beitrag können neue Modelle für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen leisten?

Zwischenergebnisse

von Prof. Selle und Prof. Wachten*

Die ganze Bandbreite an (bestandssichernden) Instrumenten nutzen
In der Stadtforums-Diskussion zum Thema Wohnen wurde deutlich: Den einen Königsweg zur Lösung des Wohnraumproblems gibt es nicht – es gilt das ganze Spektrum der Instrumente zu nutzen: Diese umfassen sowohl informelle Instrumente (Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Wohnbaulandmonitoring, Umzugsmanagement, Stärkung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften etc.) als auch gesetzlich definierte (formelle) Instrumente (Vorkaufsrechte, Erhaltungssatzungen, Modernisierungsgebote etc.). Da sich die Sicherung noch preiswerter Bestände und vorhandener Belegungsrechte nicht über den Markt herstelle, seien Aktivitäten der öffentlichen Hand unverzichtbar. Dabei ist, das wurde mehrfach betont, Kontinuität entscheidend, da sich positive Effekte nur über längere Frist in ausreichendem Umfang einstellen.

Alternative Wohnformen stärken
Alternativen Wohnformen und neuen Trägerformen (wie Genossenschaften, Baugruppen etc.) wird große Bedeutung beigemessen, insbesondere mit Blick auf die sich ausdifferenzierenden Lebensstile. Gemeinschaftsorientiertes und selbstverwaltetes Wohnen könne sowohl im Bestand wie im Neubau wichtige Beiträge leisten, wie an Beispielen deutlich wurde. Aus eigener Kraft gelingt ihnen jedoch oft nicht der Zugang zu Grundstücken. Daher sei auch hier die Konzeptvergabe kommunaler Flächen von Bedeutung, bei der ggf. auch besondere Leistungen der Projekte für ihr Umfeld Berücksichtigung finden. Eine große Herausforderung stellt zudem die Integration von Haushalten mit geringer Zahlungsfähigkeit dar. Sie kann zum Teil durch interne Solidaritätsmodelle ermöglicht werden. Denkbar wäre jedoch auch, so wurde in der Diskussion angeregt, zum Beispiel das Aufbringen von Eigenanteilen projektübergreifend und unter kommunaler Beteiligung zu organisieren.

Langfristige Belegungsbindungen anstreben, Grundstücke im Erbbaurecht vergeben
Sowohl im Zusammenhang der Stärkung alternativer Wohnformen als auch besonders mit Blick auf langfristige Zweck- und Belegungsbindungen wurde die Vergabe kommunaler Grundstücke auf Erbpachtbasis als sehr wesentlich angesehen. Damit würden sich kommunale Steuerungsmöglichkeiten erhöhen und vor allem lange bzw. dauerhafte Belegungsbindungen bewirken lassen. Die Vergabe im Erbbaurecht solle daher Vorrang vor dem Verkauf städtischer Flächen haben. Was die Grundlagen öffentlichen Handelns im Wohnbereich betrifft wurde durchweg betont, dass Boden und Wohnungen keine gewöhnlichen Marktgüter sind, sondern als eine Art Grundversorgung verstanden werden sollten, die insbesondere unter sozialpolitischen Gesichtspunkten der Regulierung bedarf. Zugleich seien aber die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen begrenzt und stark von landes- und bundespolitischen Rahmensetzungen abhängig. Mit dem Grundsatz der Sozialen Bodennutzung verfüge Münster bereits über eine gute Grundlage, die dennoch im Bereich der langfristigen Sicherung leistbaren Wohnens noch »Luft nach oben« habe.

* Diese Auswertung einiger zentraler Ergebnisse des Stadtforums stammen von scheuvens + wachten plus und NetzwerkStadt, die wir hier unverändert wiedergeben.

Impressionen