Förderung Mikro-Gesundheitsprojekte 2027
Gesundheit

Förderung für Gesundheitsprojekte in den Stadtteilen – jetzt für 2027 bewerben

25.06.2026 - Die Stadt Münster und die Techniker Krankenkasse (TK) setzen ihre Zusammenarbeit zur Stärkung der Gesundheit in den Stadtteilen fort. Bis zum 30. September können Einrichtungen, Initiativen und Vereine wieder Anträge beim Gesundheitsamt stellen. 

Aufgrund der positiven Resonanz stellt die TK eine zusätzliche Förderung für weitere Mikroprojekte im Jahr 2027 bereit. Für die Jahre 2026 und 2027 stehen bereits insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Die laufende Förderphase stößt auf großes Interesse: 14 Mikro- und Kleinprojekte werden in diesem und dem nächsten Jahr umgesetzt. Seit 2024 konnten durch den Verfügungsfonds bereits 30 gesundheitsfördernde Angebote in den Stadtteilen umgesetzt werden. Diese stärken die Gesundheitskompetenz in unterschiedlichen Lebensbereichen und richten sich insbesondere an Kinder, ältere Menschen, Frauen mit Migrations- und Fluchterfahrung sowie pflegende Angehörige in Stadtteilen wie dem Hansaviertel, Berg Fidel, Coerde und Wolbeck. 

Wer kann Anträge stellen und welche Themen stehen im Fokus?

Der Fonds ist speziell für Mikroprojekte im Bereich der Gesundheitsförderung in den Stadtteilen vorgesehen. Im Fokus stehen die folgenden Themen: 

  • Ernährung,
  • Bewegung,
  • Stress- und Ressourcenmanagement,
  • Entspannung,
  • Gewaltprävention,
  • Einsamkeitsprävention
  • Medienkompetenz,
  • Umgang mit Genuss- und Suchtmitteln sowie
  • Projekte zum Querschnittsthema Klimawandel und Gesundheit.

Es dürfen nur neue Projekte gefördert werden oder bereits bestehende Projekte, die weiterentwickelt wurden, zum Beispiel Kurse zur Gesundheitsförderung oder die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten.

Die Förderung richtet sich an Einrichtungen, Initiativen oder Vereine, freie Träger sowie an städtische Institutionen. Für Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen stehen andere Fördermöglichkeiten der Techniker Krankenkasse (TK) zur Verfügung. Wichtig zu erwähnen ist zudem, dass die Fördermittel vorrangig für Personalkosten oder Honorare zur Verfügung stehen (mind. 90%). Alle Projekte müssen den Qualitätskriterien des GKV-Leitfadens Prävention entsprechen.    

Antragstellung

Zeitraum:
1. Juli bis 30. September 2026

Das Gesundheitsamt empfiehlt die vorherige persönliche Kontaktaufnahme.

Weitere Informationen:
www.stadt-muenster.de/gesundheit/foerderung

Kontakt

Gesundheitsamt Münster

Kathrin Mersch
E-Mail: mersch@stadt-muenster.de
Telefon: 02 51 / 492-53 68. 

Die bisherigen Mikroprojekte auf einen Blick

Bereits in den vergangenen Jahren konnten mit finanzieller Förderung der Techniker Krankenkasse (TK) Mikroprojekte im Bereich der Gesundheitsförderung erfolgreich in Münster umgesetzt werden: 

Hintergrund & Förderrichtlinien

Hintergrund

Die Techniker Krankenkasse (TK) stellt finanzielle Mittel für stadtteil- und/oder zielgruppenbezogene Gesundheitsförderung zur Verfügung. Es können vor allem Mikroprojekte gefördert werden, die Teil des langfristig und kontinuierlich angelegten Gesamtkonzeptes „Gesundheit in der nachhaltigen Stadt I Gesunde Lebenswelten in Münster“ sind oder werden wollen. Die Förderung der Mikro- und Kleinprojekte erfolgt als Teil der Gesundheitsförderung nach § 20 Abs. 1 und 2 SGB V „Gesundheitsförderung in Lebenswelten“, auf Grundlage der Förderkriterien des Leitfadens Prävention des GKV Spitzenverbandes und entsprechend der Good-Practice-Kriterien des Kooperationsverbunds Gesundheitliche Chancengleichheit

Ziele

Ziele sind die Schaffung gesundheitsfördernder, positiver Lebensbedingungen sowie die Anregung zu gesundheitsförderlichem Verhalten vor Ort (im Quartier, Stadtteil, Sozialraum). Im Fokus sollen insbesondere benachteiligte Zielgruppen stehen.

  • Für die Mikroprojekte ist eine Förderhöhe von bis zu 5.000 € vorgesehen.
  • Fördermittel stehen vorrangig für Personalkosten oder Honorare zur Verfügung (mind. 90% der Gesamtkosten). Entsprechend darf der Sachkostenanteil max. 10% der Gesamtkosten entsprechen.
  • Übernommen werden können nur die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten für die bewilligte Maßnahme. Eigenleistungen werden nicht in die förderfähigen Kosten eingerechnet.
  • Eine Teilfinanzierung über den TK-Verfügungsfonds und damit eine Kombination mit Eigenmitteln oder anderen Fördermitteln ist möglich. Dies ist bei der Antragstellung transparent darzustellen.
  • Der Antrag ist über das Formular des Gesundheitsamtes einzureichen.
  • Die Ausschreibungsfrist endet am 30. September 2026. Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist werden alle eingehenden Anträge gesammelt. Nur vollständige Anträge können berücksichtigt werden.
  • Die förderfähigen Anträge werden dem Projektteam „Gesundheit in der nachhaltigen Stadt“ zur Beratung und der TK vorgelegt. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung obliegt der TK. Der Antragsteller erhält nach der Entscheidung kurzfristig per E-Mail einen Ablehnungs- oder Zuwendungsbescheid durch die TK.

Grundsätze (s. auch Hintergrund und Ziele)

  • Es dürfen nur neue Projekte gefördert werden oder bereits bestehende Projekte, die weiterentwickelt wurden. Die Projekte sollen einen innovativen Charakter haben. 
  • Das Projekt muss einen eindeutigen Bezug zu Gesundheitsförderung bzw. Primärprävention haben und sich von Leistungen der Krankenkassen abgrenzen.
  • Förderfähig sind Mikroprojekte zur Stärkung der Gesundheitskompetenz aus den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung, Stress- und Ressourcenmanagement sowie Entspannung, Gewaltprävention, Medienkompetenz, Einsamkeitsprävention, Umgang mit Genuss- und Suchtmitteln sowie Projekte zum Querschnittsthema Klimawandel und Gesundheit.
  • Aus der Projektbeschreibung muss hervorgehen, was als Projekterfolg zu verstehen ist. Dazu müssen Projektziele spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein (SMARTe-Ziele).

 

Projektbeispiele

  • Maßnahmen der Qualifizierung mit Fokus auf Gesundheitsförderung/ Gesundheitskompetenz: z.B. Workshops, kleinere Fortbildungen und Multi-Schulungen inkl. Praxistransferansatz, Entwicklung von Handbüchern und Leitfäden
  • Schulung von Multiplikator*innen zu Themen der Gesundheitsförderung
  • Kurse zur Gesundheitsförderung in den o.g. Handlungsfeldern mit klarem Bezug zu den Lebenswelten der adressierten Zielgruppe (≠ zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V)
  • Aktivitäten der Vernetzung und Koordination, z.B. Einrichtung von Arbeitsgruppen
  • Vermittlung von gesundheitsbezogenen Informationen, praktischen Fertigkeiten, Handlungskompetenzen
  • Qualitätssicherung, Dokumentation und Evaluation
  • Kurzberichte zu den in den vergangenen Jahren geförderten Projekten finden Sie hier.

 

Bedarfs- und Zielgruppenorientierung

  • Das Projekt muss auf einem nachgewiesenen Bedarf basieren (anfügen einer Quelle wie Studie, Zeitung, Bericht).
  • Die Zielgruppen müssen besonders benachteiligten bzw. gefährdeten Gruppen angehören. Ihre Auswahl muss gut begründet sein. Ein Projekt kann bis zu zwei Zielgruppen in einem Sozialraum (Quartier, Stadtteil etc.) adressieren.
  • Die Projekte müssen zur Umsetzung der Projektziele geeignet und an die Zielgruppe angepasst sein. Sie müssen niedrigschwellig, aufsuchend und/oder begleitend angelegt sein und auf individuelles Verhalten (Kurse etc.) und/oder auf die Stärkung gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen/Strukturen abzielen.
  • Es muss ein hoher Grad an Beteiligungsmöglichkeiten für sozial Benachteiligte bestehen.

 

Nachhaltigkeit

Wie kann das Projekt realistisch weitergeführt werden (s.o. SMARTe-Ziele)? Z.B.:

  • Es beeinflusst, verändert oder schafft gesundheitsförderliche Strukturen.
  • Nach Ablauf der Förderung werden die Projektziele eigenständig weiterverfolgt.
  • Die Zielgruppen und deren Multiplikator*innen sind partizipativ und systematisch eingebunden und werden ggf. qualifiziert.
  • Die Projekte werden angemessen dokumentiert und evaluiert (Teilnahmelisten, Befragung der Teilnehmenden nach Abschluss des Kurses).
  • Es ist beschrieben, wie das Projekt nach der TK-Förderung weitergeführt wird.

 

Projektbeteiligte

  • Aus dem Antrag muss hervorgehen, welche Personen an dem Projekt beteiligt sind und welche Qualifikationen sie mitbringen (Qualifikationsnachweis; Berufserfahrung).
  • Die Projektumsetzung der Mikroprojekte (gut 9 Monate) muss im Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis 15. Oktober 2027 erfolgen.
  • Die konkrete Laufzeit und der Mikroprojektplan müssen festgelegt werden.
  • Übernahme von Kosten von bereits bestehenden Projekten, von Routineaufgaben oder von Pflichtaufgaben anderer Akteure
  • Projekte, die im Setting KiTa, Schule und Pflege umgesetzt werden
  • Forschungsaktivitäten oder Screenings
  • Keine zertifizierten Präventionskurse nach § 20 SGB V (auch keine reinen Präventionskurse)
  • Keine Sachkosten für Lebensmittel, Übungsgeräte etc.
  • Keine Dauerangebote, d.h. mehr als zwölf Kurs-/Workshopeinheiten
  • Es dürfen keine Teilnahmegebühren und/oder Eintrittsgelder genommen werden
  • Die Zuwendungsempfänger müssen zunächst in Vorleistung gehen. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Kontaktaufnahme mit Frau Mersch (s.u.) empfohlen.
  • Für Mikroprojekte müssen bis spätestens 31.10.2027 ein Verwendungsnachweis und eine angemessene Abschlussdokumentation beim Gesundheitsamt eingereicht werden (nähere Informationen erfolgen mit dem Zuwendungsbescheid).
  • Die verausgabten Mittel bis zur vereinbarten maximalen Förderung werden anschließend ausgezahlt.

Gefördert durch:

Gefördert durch Techniker Krankenkasse (Logo)
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