Die Unterzeichner dieses Beitrages verpflichten sich, die oben dargelegten Klimaschutzprojekte und –maßnahmen vor Ort im eigenen Unternehmen zu entwickeln und umzusetzen - gemäß der Leitlinie und Priorität: 1. Verbräuche reduzieren, 2. Energieeffizienz steigern, 3. Erneuerbare Energien ausbauen, 4. Emissionen kompensieren/ Ökostrom- oder Ökogasbezug;
Die Unterzeichner dieses Beitrages verpflichten sich, das qualitative und – wenn möglich – quantitative Monitoring bezüglich der eingereichten Maßnahme jährlich der Stadt Münster vorzulegen. Das qualitative Monitoring bezieht sich auf die Indikatoren zur Zielerreichung, zum Beispiel Umsetzung von Teilprojektschritten, das quantitative Monitoring bezieht sich auf eingesparte Tonnen CO2.
Weitere Erläuterungen:
Co-Benefits (=Positive Nebeneffekt) als Zusatznutzen des Klimaschutzes wurden im 4. Report des Intergovernmental Panel on Climate Change als die positiven Zusatznutzen, die durch die Reduktion von Treibhausgasen entstehen, definiert. Verbesserte Energieeffizienz von Kraftwerken, der Aufschwung erneuerbarer Energien und der Wechsel von Kraftstoffen kann eine Vielzahl von positiven Nebeneffekten wie verbesserte Luftqualität, technologische Innovation, Versorgungssicherheit, Energiediversität, reduzierte Kraftstoffkosten, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten, Mitarbeitendengesundheit, etc. bewirken.
![]() | Bis zum 31. Januar 2024 können alle Akteure der Stadtgesellschaft in Münster Maßnahmen benennen, die sie selbst umsetzen und so als Beitrag zur Klimastadt zum Klimastadt-Vertrag beisteuern wollen. Alle Hintergründe und Informationen gibt es auf |