Transformationskonzept/ -fahrplan: Beiträge, die das Wirkungspotential des eigenen Unternehmens heben  

Was ist ein Transformationskonzept/ - fahrplan? Dieser enthält mindestens folgende Bestandteile: 

  • Eine IST-Analyse des antragstellenden Unternehmens/ des Unternehmensstandorts Münster; die IST-Analyse muss eine CO2-Bilanz enthalten; Die CO2-Bilanz sollte entweder nach dem GHG Protocol oder vergleichbaren Standards erstellt werden.
  • Bekenntnis des Unternehmens zu dem Ziel, bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt CO2-neutral zu sein – gemäß der Leitlinie und Priorität: 1. Verbräuche reduzieren, 2. Energieeffizienz steigern, 3. Erneuerbare Energien ausbauen, 4. Emissionen kompensieren/ Ökostrom- oder Ökogasbezug;
  • Ein längerfristiges konkretes CO2-Ziel (SOLL-Zustand) für das Unternehmen der IST-Analyse (Strategie);
  • Einen Maßnahmenplan der darstellt, wie dieses Ziel erreicht werden soll (Transformation von IST- zu SOLL-Zustand);
  • Konzept für ein qualitatives und quantitatives Monitoring (CO2-Bilanz)

Beitrag zum Klimastadtvertrag 

  • Unser Beitrag umfasst die Selbstverpflichtung zur Erstellung eines Transformationskonzeptes/Fahrplan bis zum Jahr XXXX die eigene Transformation hin zur Klimaneutralität umzusetzen. Dazu werden wir bis XXXX einen Transformationsfahrplan erstellen und in die Umsetzung bringen.
  • Unser Beitrag besteht in unserem bereits existierenden Transformationsfahrplan, in dem wir uns verpflichten, bis zum Jahr XXXX die eigene Transformation hin zur Klimaneutralität umzusetzen. Wir verpflichten uns das qualitative und quantitative Monitoring jährlich der Stadt Münster vorzulegen.

Für die Darstellung des SOLL-Zustands muss ein Reduktionsziel für die Scope 1- und Scope 2- Emissionen festgelegt werden. Folgende Maßnahmen können nicht auf dieses Reduktionsziel angerechnet werden: CO2-Kompensation in Form von CO2-Zertifikaten durch Klimaschutzprojekte; Bezug von Ökostrom- sowie Ökogas.

Weitere Erläuterungen: 

Co-Benefits (=Positive Nebeneffekt) als Zusatznutzen des Klimaschutzes wurden im 4. Report des Intergovernmental Panel on Climate Change als die positiven Zusatznutzen, die durch die Reduktion von Treibhausgasen entstehen, definiert. Verbesserte Energieeffizienz von Kraftwerken, der Aufschwung erneuerbarer Energien und der Wechsel von Kraftstoffen kann eine Vielzahl von positiven Nebeneffekten wie verbesserte Luftqualität, technologische Innovation, Versorgungssicherheit, Energiediversität, reduzierte Kraftstoffkosten, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten, Mitarbeitendengesundheit, etc. bewirken. 

Die Kriterien basieren auf folgenden Bundes- und Landesförderprogramme: 

Hiermit reiche ich meinen Beitrag zum Klimastadt-Vertrag ein:

Welche Beitrags-Kategorien zum Klimastadt-Vertrag gibt es?

Weitere Infos zum Klimastadt-Vertrag

Bis zum 31. Januar 2024 können alle Akteure der Stadtgesellschaft in Münster Maßnahmen benennen, die sie selbst umsetzen und so als Beitrag zur Klimastadt zum Klimastadt-Vertrag beisteuern wollen. Alle Hintergründe und Informationen gibt es auf