Was ist ein Transformationskonzept/ - fahrplan? Dieser enthält mindestens folgende Bestandteile:
Beitrag zum Klimastadtvertrag
Für die Darstellung des SOLL-Zustands muss ein Reduktionsziel für die Scope 1- und Scope 2- Emissionen festgelegt werden. Folgende Maßnahmen können nicht auf dieses Reduktionsziel angerechnet werden: CO2-Kompensation in Form von CO2-Zertifikaten durch Klimaschutzprojekte; Bezug von Ökostrom- sowie Ökogas.
Weitere Erläuterungen:
Co-Benefits (=Positive Nebeneffekt) als Zusatznutzen des Klimaschutzes wurden im 4. Report des Intergovernmental Panel on Climate Change als die positiven Zusatznutzen, die durch die Reduktion von Treibhausgasen entstehen, definiert. Verbesserte Energieeffizienz von Kraftwerken, der Aufschwung erneuerbarer Energien und der Wechsel von Kraftstoffen kann eine Vielzahl von positiven Nebeneffekten wie verbesserte Luftqualität, technologische Innovation, Versorgungssicherheit, Energiediversität, reduzierte Kraftstoffkosten, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten, Mitarbeitendengesundheit, etc. bewirken.
Die Kriterien basieren auf folgenden Bundes- und Landesförderprogramme:
![]() | Bis zum 31. Januar 2024 können alle Akteure der Stadtgesellschaft in Münster Maßnahmen benennen, die sie selbst umsetzen und so als Beitrag zur Klimastadt zum Klimastadt-Vertrag beisteuern wollen. Alle Hintergründe und Informationen gibt es auf |